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   VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 112-VIII-98   

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VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 112-VIII-98 (https://dejure.org/1999,21850)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19.07.1999 - 112-VIII-98 (https://dejure.org/1999,21850)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19. Juli 1999 - 112-VIII-98 (https://dejure.org/1999,21850)
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Volltextveröffentlichung

  • VerfGH Sachsen

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen (hier: Eingliederung)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • StGH Baden-Württemberg, 14.02.1975 - GR 11/74

    Gemeindeneugliederung und Gründe des öffentlichen Wohls

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 112-VIII-98
    Hierdurch soll der Wille der Bevölkerung erforscht werden, um ihn bei der Abwägung berücksichtigen zu können (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [25]; ders. DÖV 1975, 500 [501]).

    Die innere Ablehnung der Bürger und die damit verbundenen Erschwernisse bei der Verwirklichung des Neugliederungsvorhabens sind aber nur ein Umstand unter vielen, den der Gesetzgeber bei der Ermittlung des Gemeinwohls zu bedenken hat (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [25]).

    Dies folgt im Ausgangspunkt bereits daraus, dass Artikel 88 Abs. 2 Satz 2 SächsVerf die Auflösung einer Gemeinde gegen deren Willen - und damit auch jenen ihrer Bürger - zulässt und diese Wertentscheidung nicht durch eine Überbetonung des Bürgerwillens unterlaufen werden darf (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [20 f.]).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 112-VIII-98
    Insoweit hat der Verfassungsgerichtshof zunächst darüber zu befinden, ob Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers offensichtlich und eindeutig widerlegbar sind oder den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (SächsVerfGH SächsVBl. 1997, 79 [80]; vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).

    Sodann ist darüber zu erkennen, ob der Gesetzgeber das von ihm geschaffene Konzept in einer dem verfassungsrechtlichen Gebot der Systemgerechtigkeit genügenden Weise umgesetzt hat (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [119]), ob das Abwägungsergebnis zu den verfolgten Zielen deutlich außer Verhältnis steht oder von willkürlichen Gesichtspunkten oder Differenzierungen beeinflusst ist (vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).

    Der Verfassungsgerichtshof verkennt dabei nicht, dass die geringe Akzeptanz einer Neugliederungsentscheidung - soweit rational begründet - gegen eine ansonsten angezeigte Gemeindegebietsreform sprechen kann (vgl. BVerfGE 86, 90 [111]).

  • VerfGH Sachsen, 09.11.1995 - 20-VIII-95
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 112-VIII-98
    Dabei prüft der Verfassungsgerichtshof nur, ob - im Lichte der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie betrachtet verfassungsrechtlich legitime Reformziele verwirklicht werden sollen (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [116]).

    Sodann ist darüber zu erkennen, ob der Gesetzgeber das von ihm geschaffene Konzept in einer dem verfassungsrechtlichen Gebot der Systemgerechtigkeit genügenden Weise umgesetzt hat (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [119]), ob das Abwägungsergebnis zu den verfolgten Zielen deutlich außer Verhältnis steht oder von willkürlichen Gesichtspunkten oder Differenzierungen beeinflusst ist (vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).

  • VerfGH Sachsen, 10.11.1994 - 29-VIII-94
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 112-VIII-98
    Um dem Zweck der Anhörung zu genügen, müssen das Gesetzgebungsvorhaben ergebnisoffen geführt werden und die Stellungnahmen der Gebietskörperschaften in die Entscheidungsfindung eingehen (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 110 [119 f.]).

    Darüber hinaus dient es der Information des Gesetzgebers, der hierdurch sicherstellt, dass er eine umfassende und zuverlässige Kenntnis von allen abwägungserheblichen Belangen rechtlicher und tatsächlicher Art erlangt (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 61 [72]; SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 110 [120]).

  • VerfGH Sachsen, 17.12.1998 - 55-VIII-98

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Eingliederungsgesetz Zwickau

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 112-VIII-98
    Sie macht geltend, das Gemeindegebietsreformgesetz Südwestsachsen verletze sie in ihren Rechten aus Artikel 82 Abs. 2, Artikel 84 bis 89 SächsVerf. Sie verweist vorab auf ihr Vorbringen in den Verfahren Vf. 55-VIII-98 und Vf. 56-VIII98, die sich mit der durch § 1 Nr. 13 des Eingliederungsgesetzes Zwickau vom 24. August 1998 (SächsGVBl. S. 468) bestimmten Abtretung von Teilen ihres Gemeindegebietes in die Kreisfreie Stadt Zwickau befassen, und trägt ergänzend vor: Durch das Zusammenwirken von § 1 Nr. 13 des Eingliederungsgesetzes Zwickau und §§ 27, 28 des Gemeindegebietsreformgesetzes Südwestsachsen werde ihr Gemeindegebiet in verfassungswidriger Weise zerstückelt.

    [339]), gemäß § 10 SächsVerfGHG i.V.m. § 24 BVerfGG durch Beschluss erkennen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17.12.1998 - Vf. 55-VIII-98 - SächsVerfGH SächsVBl. 1999, 7 [8]; BVerfGE 9, 334 [336 f.]).

  • VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 119-VIII-98

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 118-VIII-98

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 112-VIII-98
    Der neuerliche Antrag beschränkt sich auf eine Wiederholung des bereits im Beschluss vom 17. Dezember 1998 behandelten Vorbringens, sodass ihm dessen Rechtskraftwirkung entgegensteht (vgl. zur Abgrenzung SächsVerfGH, Beschluss vom 28.01.1999 - Vf. 119-VIII-98 -).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 112-VIII-98
    [339]), gemäß § 10 SächsVerfGHG i.V.m. § 24 BVerfGG durch Beschluss erkennen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17.12.1998 - Vf. 55-VIII-98 - SächsVerfGH SächsVBl. 1999, 7 [8]; BVerfGE 9, 334 [336 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.1998 - 36-VIII-98

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 62-VIII-98

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 112-VIII-98
    Der Verfassungsgerichtshof ist zu dieser Entscheidung einstimmig gelangt und konnte deshalb auch im Verfahren nach Artikel 90 SächsVerf, § 7 Nr. 8, § 36 SächsVerfGHG, das der kommunalen Verfassungsbeschwerde des Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4 b GG angenähert ist (vgl. im Einzelnen: SächsVerfGH DÖV 1999, 338.
  • StGH Baden-Württemberg, 25.04.1975 - GR 6/74

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei gesetzlichen Neugliederungsmaßnahmen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 112-VIII-98
    Hierdurch soll der Wille der Bevölkerung erforscht werden, um ihn bei der Abwägung berücksichtigen zu können (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [25]; ders. DÖV 1975, 500 [501]).
  • VerfGH Sachsen, 22.10.1998 - 37-VIII-98

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 54-VIII-98

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 112-VIII-98
    2. Sie hat - in gerade noch genügender Weise - schlüssig vorgetragen, durch die von ihr beanstandete Eingemeindung möglicherweise unmittelbar in ihrem Recht aus Artikel 88 Abs. 1 und 2 SächsVerf verletzt zu sein (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22.10.1998 - Vf. 37-VIII-98 -).
  • VerfGH Sachsen, 25.02.1999 - 113-VIII-98

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 112-VIII-98

    Normenkontrolle (Vf. 112-VIII-98) außer Kraft zu setzen.

    Gegen dieses Gesetz wendet sich die Antragstellerin mit einem Antrag nach Artikel 90 SächsVerf (Vf. 112-VIII-98).

    Dahinstehen kann, ob der von der Antragstellerin im Verfahren Vf. 112-VIII-98 gestellte Antrag auf kommunale Normenkontrolle zulässig ist oder ob diesem nach dem Vorbringen der Antragstellerin Erfolgsaussicht zukommen kann.

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